GPI Nr. 1/2002

 

 

 

 


 


Geringere Qualitätssicherung durch weniger Obduktionen

In den Spitälern wird immer weniger obduziert. Oft verweigern Angehörige aus Pietätsgründen ihre Einwilligung. Mit der Möglichkeit einer Obduktion verschwindet auch ein wichtiges Kontrollinstrument ärztlichen Handelns. Die Autopsierate am Kantonsspital St. Gallen rutschte von 82.25 Prozent im Jahr 1989 auf rund 30 Prozent im Jahr 2000. Am Universitätsspital Basel ist sie im selben Zeitraum auf 50 Prozent gesunken, am Berner Inselspital wird sie auf 10 Prozent geschätzt. Als Hauptursache für die ausbleibenden Autopsien gilt die mangelnde Bereitschaft der Angehörigen, einer Obduktion zuzustimmen.

Die Obduktionsrate hängt eng mit der jeweiligen Gesetzgebung zusammen. Heute gilt in den meisten Kantonen die Widerspruchsregelung.

Obduktionen können aus unterschiedlichen Gründen Sinn machen. Indem sie Diagnose-Irrtümer aufdecken, sind sie ein Instrument der Qualitätssicherung. Am Kantonsspital St. Gallen stellen sich trotz modernster Diagnoseverfahren zehn Prozent der diagnostizierten Grundleiden im Nachhinein als falsch heraus. Eine deutsche Studie kommt sogar auf 55 Prozent. Sinken die Autopsieraten, so sinkt die Selbstkontrolle. Berufskrankheiten, Umweltschäden und neue Infektionskrankheiten werden dank Autopsien früher erkannt. Obwohl die bahnbrechenden Forschungsergebnisse heute nicht mehr auf Autopsiestudien zurückzuführen sind, sind seit 1950 über 60 neue Krankheitsbilder anhand von Autopsiebefunden beschrieben worden.

(St. Galler Tagblatt, 9. Februar 2002)

Quelle: "Gesundheitspolitische Informationen" (GPI), Nr. 1/2002.