Geringere Qualitätssicherung
durch weniger Obduktionen
In den Spitälern wird immer
weniger obduziert. Oft verweigern Angehörige aus Pietätsgründen
ihre Einwilligung. Mit der Möglichkeit einer Obduktion verschwindet auch
ein wichtiges Kontrollinstrument ärztlichen Handelns. Die Autopsierate
am Kantonsspital St. Gallen rutschte von 82.25 Prozent im Jahr 1989 auf rund
30 Prozent im Jahr 2000. Am Universitätsspital Basel ist sie im selben
Zeitraum auf 50 Prozent gesunken, am Berner Inselspital wird sie auf 10 Prozent
geschätzt. Als Hauptursache für die ausbleibenden Autopsien gilt die
mangelnde Bereitschaft der Angehörigen, einer Obduktion zuzustimmen.
Die Obduktionsrate hängt eng
mit der jeweiligen Gesetzgebung zusammen. Heute gilt in den meisten Kantonen
die Widerspruchsregelung.
Obduktionen können aus unterschiedlichen
Gründen Sinn machen. Indem sie Diagnose-Irrtümer aufdecken, sind sie
ein Instrument der Qualitätssicherung. Am Kantonsspital St. Gallen stellen
sich trotz modernster Diagnoseverfahren zehn Prozent der diagnostizierten Grundleiden
im Nachhinein als falsch heraus. Eine deutsche Studie kommt sogar auf 55 Prozent.
Sinken die Autopsieraten, so sinkt die Selbstkontrolle. Berufskrankheiten, Umweltschäden
und neue Infektionskrankheiten werden dank Autopsien früher erkannt. Obwohl
die bahnbrechenden Forschungsergebnisse heute nicht mehr auf Autopsiestudien
zurückzuführen sind, sind seit 1950 über 60 neue Krankheitsbilder
anhand von Autopsiebefunden beschrieben worden.
(St. Galler Tagblatt, 9. Februar
2002)
Quelle: "Gesundheitspolitische Informationen"
(GPI), Nr. 1/2002.