GPI Nr. 4/2007

 

 

 

 


 


5 Fragen an Markus Moser, Dr. iur., Berater - 5 Questions à M. Markus Moser, consultant

1. Herr Moser, wer sind Sie?
Ich bin als selbständiger juristischer Berater für Behörden des Bundes und der Kantone, für Spitäler, für Krankenversicherer, für Berufsverbände und andere Organisationen des Gesundheitswesens tätig. Krankenversicherung und Gesundheitswesen sind seit mehr als dreissig Jahren die Themen, mit welchen ich mich beruflich befasse.
Im Jahr 1976 bin ich in die Abteilung Krankenversicherung des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) eingetreten. In jenem Jahr hat eine Expertenkommission nach dem Scheitern eines Reformversuchs auf Verfassungsstufe einen neuen Anlauf für eine Teilrevision des damaligen Krankenversicherungsgesetzes (KUVG) in Angriff genommen. Dort war ich Protokollführer und bin so mit den Problemen der Krankenversicherung vertraut geworden. Ich habe dann den damals noch üblichen Karriereweg in der Bundesverwaltung als Experte innerhalb eines bestimmten Fachgebiets absolviert. Im Jahr 1987 ist mir die Leitung des Bereichs Kranken- und Unfallversicherung im BSV übertragen worden. In den folgenden Jahren habe ich dann an der Ausarbeitung des KVG als verwaltungsinterner "Projektleiter" mitgewirkt. Nach dem Inkrafttreten des KVG habe ich mich entschlossen, die Bundesverwaltung zu verlassen und ich war während 3 ½ Jahren in einer Gruppe von Beratern und Beraterinnen im Gesundheitswesen tätig. Seit dem Jahr 2001 bin ich selbständig erwerbstätig.

2. Sie engagieren sich seit vielen Jahren im Gesundheitswesen, zuerst in der Abteilung Kranken- und Unfallversicherung des Bundes, danach als Berater. Was motiviert Sie dazu?
Das Motiv beim Eintritt in das BSV war das allgemeine Interesse an Fragen der Sozialversicherungen. Von Krankenversicherung hatte ich keine Ahnung. Zur Einstimmung habe ich die Dissertation von Gerhard Kocher gelesen. Seine Beschreibung der gegensätzlichen Interessen der im Gesundheitswesen beteiligten Gruppen ist heute noch aktuell. Die Krankenversicherung hat mein Interesse vor allem aus zwei Gründen geweckt: Dort war noch vieles in Bewegung. Es ging nicht, wie beispielsweise bei der AHV, um die Umsetzung und schrittweise Weiterentwicklung eines in den Grundzügen anerkannten Systems, sondern die damals geltende freiwillige Krankenversicherung wies grundlegende Mängel auf. Neue Lösungen waren gefragt. Der zweite Grund war und ist die Verbindung zu einem für mich als Juristen völlig fremden Gebiet, nämlich der Medizin. Auch dort war ja in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten einiges in Bewegung. Es hat mich immer fasziniert die gewaltige Entwicklung in der Medizin mitverfolgen zu können. Das war zunächst in der Arzneimittelkommission möglich. Ein weiteres Motiv war die aktive Beobachtung des politischen Prozesses.

3. Sie gelten als geistiger Vater des 1996 in Kraft getretenen Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Welche Gefühle bringen Sie diesem Gesetzestext heute entgegen?
Zunächst eine grosse Genugtuung, dass uns damals dieser Wurf gelungen ist. Das war ja nicht selbstverständlich. Auf dem Weg zum KVG liegen einige gescheiterte Vorlagen. Auch die Volksabstimmung im Jahr 1994 ist äusserst knapp ausgegangen. Mit dem Versicherungsobligatorium besteht aber nun eine solide Grundlage für die Weiterentwicklung der Krankenversicherung. Das geltende KVG ist nicht der Weisheit letzter Schluss. Es weist Lücken und Unebenheiten auf, beispielsweise bei der ungleichen Finanzierung von öffentlichen und privaten Spitälern. Das KVG hat im Gesundheitswesen eine Dynamik ausgelöst, welche ihrerseits wieder nach Gesetzesrevisionen ruft.

4. Heute scheint man den Eindruck zu bekommen, dass niemand mehr ein gutes Haar am KVG lässt. Haben Sie eine Erklärung dafür?
Eine erste Erklärung liegt darin, dass die Prämien der Krankenversicherung mit der obligatorischen Versicherung, dem einheitlichen Leistungsumfang und dem Grundsatz gleiche Prämie pro Versicherer in einem bestimmten Gebiet transparent und vergleichbar geworden sind. Das war unter dem alten Gesetz überhaupt nicht der Fall. Die Krankenversicherer sind gezwungen, uns allen im Herbst die Rechnung für die gestiegenen Kosten zu präsentieren, weil sie als private Institutionen auf Dauer keine Defizite machen können. Die Prämiensteigerungen sind natürlich nicht sehr populär, aber ein heilsamer Schmerz. Das negative Gegenbeispiel ist die Invalidenversicherung. Diese produziert seit mehr als 10 Jahren ständig steigende Defizite. Der Beitragssatz ist aber nicht erhöht worden, weshalb die Politik das Problem lange nicht bemerkt hat. Nun stehen dort sowohl auf der Leistungs- wie auf der Finanzierungsseite harte Massnahmen an.
Eine zweite Erklärung: Mit dem KVG sind auch Instrumente zur Eindämmung der Kostenentwicklung eingeführt worden. Die Krankenversicherer sind nicht mehr einfach Zahlstellen (Kassen). Das KVG hat ihnen neue Kompetenzen, aber auch eine neue Verantwortung gegeben. Diese Umstellung ist den Krankenversicherern nicht von einem Tag auf den anderen gelungen. Sie ist auch heute noch nicht abgeschlossen. Für die eigentlichen Träger des Gesundheitswesens (Leistungserbringer und Kantone) kam diese neue Rolle der Versicherer überraschend. Sie wurden aus dem Schlaf der Gerechten geweckt, ihre Besitzstände sind berührt. Das KVG hat diese neue Bewegung im Gesundheitswesen ausgelöst und alle sind sich einig, dass das KVG ihre eigenen Interessen zu wenig berücksichtigt und es deshalb Gesetzesänderungen braucht. Nur sind dann dort nicht mehr alle einig.

5. Wenn Sie die Gesundheitspolitik in der Schweiz ansehen, was gefällt Ihnen, was missfällt Ihnen?
Positiv ist, dass das Gesundheitswesen für die Politik ein wichtiges Thema ist und dass der Reformbedarf anerkannt ist. Positiv ist auch, dass ein Trend in die Richtung von mehr Wettbewerb besteht. Das hat sich beispielsweise bei der Ablehnung der Einheitskasse gezeigt. Der Glaube an Einheitslösungen ist aber aus meiner Sicht immer noch zu stark. Ich verstehe beispielsweise nicht, warum Fallpauschalen in den Spitälern unbedingt flächendeckend in der ganzen Schweiz nach einem einheitlichen System eingeführt werden müssen. Gibt es hier nur die eine richtige Lösung? Wird man dieses System, wenn es einmal eingeführt ist (und das dürfte noch einige Zeit dauern), laufend und ohne Verzögerung den Änderungen in der Medizin anpassen können?
Eine ungelöste und immer wieder auftauchende Frage ist die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Gesundheitswesen. Der Bund benützt das KVG als Gesetz zur Einflussnahme auf das Gesundheitswesen als Ganzes, weil er nur so das Kostenproblem in der Krankenversicherung angehen kann. Die Kantone wehren sich dagegen. Sie können sich dabei zwar auf die Bundesverfassung berufen. Die Realität hat sich aber geändert. Die Gesundheitsversorgung findet nicht mehr innerhalb der Kantonsgrenzen statt. Genau dieser Konflikt zwischen Bund und Kantonen müsste in der Bundesverfassung gelöst werden und nicht die Frage, welche Leistungen zur obligatorischen Krankenversicherung zählen sollen und welche Kriterien dabei zu beachten sind. Insgesamt geht es in der Gesundheitspolitik immer noch zu viel um Politik und zu wenig um Gesundheit.


Quelle: "Gesundheitspolitische Informationen" (GPI), Nr. 4/2007.