5 Fragen an Markus Moser, Dr. iur., Berater - 5 Questions
à M. Markus Moser, consultant
1. Herr Moser, wer sind Sie?
Ich bin als selbständiger juristischer Berater für Behörden des
Bundes und der Kantone, für Spitäler, für Krankenversicherer,
für Berufsverbände und andere Organisationen des Gesundheitswesens
tätig. Krankenversicherung und Gesundheitswesen sind seit mehr als dreissig
Jahren die Themen, mit welchen ich mich beruflich befasse.
Im Jahr 1976 bin ich in die Abteilung Krankenversicherung des Bundesamtes für
Sozialversicherung (BSV) eingetreten. In jenem Jahr hat eine Expertenkommission
nach dem Scheitern eines Reformversuchs auf Verfassungsstufe einen neuen Anlauf
für eine Teilrevision des damaligen Krankenversicherungsgesetzes (KUVG)
in Angriff genommen. Dort war ich Protokollführer und bin so mit den Problemen
der Krankenversicherung vertraut geworden. Ich habe dann den damals noch üblichen
Karriereweg in der Bundesverwaltung als Experte innerhalb eines bestimmten Fachgebiets
absolviert. Im Jahr 1987 ist mir die Leitung des Bereichs Kranken- und Unfallversicherung
im BSV übertragen worden. In den folgenden Jahren habe ich dann an der
Ausarbeitung des KVG als verwaltungsinterner "Projektleiter" mitgewirkt.
Nach dem Inkrafttreten des KVG habe ich mich entschlossen, die Bundesverwaltung
zu verlassen und ich war während 3 ½ Jahren in einer Gruppe von
Beratern und Beraterinnen im Gesundheitswesen tätig. Seit dem Jahr 2001
bin ich selbständig erwerbstätig.
2. Sie engagieren sich seit vielen Jahren im Gesundheitswesen, zuerst in der
Abteilung Kranken- und Unfallversicherung des Bundes, danach als Berater.
Was motiviert Sie dazu?
Das Motiv beim Eintritt in das BSV war das allgemeine Interesse an Fragen der
Sozialversicherungen. Von Krankenversicherung hatte ich keine Ahnung. Zur Einstimmung
habe ich die Dissertation von Gerhard Kocher gelesen. Seine Beschreibung der
gegensätzlichen Interessen der im Gesundheitswesen beteiligten Gruppen
ist heute noch aktuell. Die Krankenversicherung hat mein Interesse vor allem
aus zwei Gründen geweckt: Dort war noch vieles in Bewegung. Es ging nicht,
wie beispielsweise bei der AHV, um die Umsetzung und schrittweise Weiterentwicklung
eines in den Grundzügen anerkannten Systems, sondern die damals geltende
freiwillige Krankenversicherung wies grundlegende Mängel auf. Neue Lösungen
waren gefragt. Der zweite Grund war und ist die Verbindung zu einem für
mich als Juristen völlig fremden Gebiet, nämlich der Medizin. Auch
dort war ja in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten einiges in Bewegung. Es
hat mich immer fasziniert die gewaltige Entwicklung in der Medizin mitverfolgen
zu können. Das war zunächst in der Arzneimittelkommission möglich.
Ein weiteres Motiv war die aktive Beobachtung des politischen Prozesses.
3. Sie gelten als geistiger Vater des 1996 in Kraft getretenen Krankenversicherungsgesetzes
(KVG). Welche Gefühle bringen Sie diesem Gesetzestext heute entgegen?
Zunächst eine grosse Genugtuung, dass uns damals dieser Wurf gelungen ist.
Das war ja nicht selbstverständlich. Auf dem Weg zum KVG liegen einige
gescheiterte Vorlagen. Auch die Volksabstimmung im Jahr 1994 ist äusserst
knapp ausgegangen. Mit dem Versicherungsobligatorium besteht aber nun eine solide
Grundlage für die Weiterentwicklung der Krankenversicherung. Das geltende
KVG ist nicht der Weisheit letzter Schluss. Es weist Lücken und Unebenheiten
auf, beispielsweise bei der ungleichen Finanzierung von öffentlichen und
privaten Spitälern. Das KVG hat im Gesundheitswesen eine Dynamik ausgelöst,
welche ihrerseits wieder nach Gesetzesrevisionen ruft.
4. Heute scheint man den Eindruck zu bekommen, dass niemand mehr ein gutes
Haar am KVG lässt. Haben Sie eine Erklärung dafür?
Eine erste Erklärung liegt darin, dass die Prämien der Krankenversicherung
mit der obligatorischen Versicherung, dem einheitlichen Leistungsumfang und
dem Grundsatz gleiche Prämie pro Versicherer in einem bestimmten Gebiet
transparent und vergleichbar geworden sind. Das war unter dem alten Gesetz überhaupt
nicht der Fall. Die Krankenversicherer sind gezwungen, uns allen im Herbst die
Rechnung für die gestiegenen Kosten zu präsentieren, weil sie als
private Institutionen auf Dauer keine Defizite machen können. Die Prämiensteigerungen
sind natürlich nicht sehr populär, aber ein heilsamer Schmerz. Das
negative Gegenbeispiel ist die Invalidenversicherung. Diese produziert seit
mehr als 10 Jahren ständig steigende Defizite. Der Beitragssatz ist aber
nicht erhöht worden, weshalb die Politik das Problem lange nicht bemerkt
hat. Nun stehen dort sowohl auf der Leistungs- wie auf der Finanzierungsseite
harte Massnahmen an.
Eine zweite Erklärung: Mit dem KVG sind auch Instrumente zur Eindämmung
der Kostenentwicklung eingeführt worden. Die Krankenversicherer sind nicht
mehr einfach Zahlstellen (Kassen). Das KVG hat ihnen neue Kompetenzen, aber
auch eine neue Verantwortung gegeben. Diese Umstellung ist den Krankenversicherern
nicht von einem Tag auf den anderen gelungen. Sie ist auch heute noch nicht
abgeschlossen. Für die eigentlichen Träger des Gesundheitswesens (Leistungserbringer
und Kantone) kam diese neue Rolle der Versicherer überraschend. Sie wurden
aus dem Schlaf der Gerechten geweckt, ihre Besitzstände sind berührt.
Das KVG hat diese neue Bewegung im Gesundheitswesen ausgelöst und alle
sind sich einig, dass das KVG ihre eigenen Interessen zu wenig berücksichtigt
und es deshalb Gesetzesänderungen braucht. Nur sind dann dort nicht mehr
alle einig.
5. Wenn Sie die Gesundheitspolitik in der Schweiz ansehen, was gefällt
Ihnen, was missfällt Ihnen?
Positiv ist, dass das Gesundheitswesen für die Politik ein wichtiges Thema
ist und dass der Reformbedarf anerkannt ist. Positiv ist auch, dass ein Trend
in die Richtung von mehr Wettbewerb besteht. Das hat sich beispielsweise bei
der Ablehnung der Einheitskasse gezeigt. Der Glaube an Einheitslösungen
ist aber aus meiner Sicht immer noch zu stark. Ich verstehe beispielsweise nicht,
warum Fallpauschalen in den Spitälern unbedingt flächendeckend in
der ganzen Schweiz nach einem einheitlichen System eingeführt werden müssen.
Gibt es hier nur die eine richtige Lösung? Wird man dieses System, wenn
es einmal eingeführt ist (und das dürfte noch einige Zeit dauern),
laufend und ohne Verzögerung den Änderungen in der Medizin anpassen
können?
Eine ungelöste und immer wieder auftauchende Frage ist die Aufgabenteilung
zwischen Bund und Kantonen im Gesundheitswesen. Der Bund benützt das KVG
als Gesetz zur Einflussnahme auf das Gesundheitswesen als Ganzes, weil er nur
so das Kostenproblem in der Krankenversicherung angehen kann. Die Kantone wehren
sich dagegen. Sie können sich dabei zwar auf die Bundesverfassung berufen.
Die Realität hat sich aber geändert. Die Gesundheitsversorgung findet
nicht mehr innerhalb der Kantonsgrenzen statt. Genau dieser Konflikt zwischen
Bund und Kantonen müsste in der Bundesverfassung gelöst werden und
nicht die Frage, welche Leistungen zur obligatorischen Krankenversicherung zählen
sollen und welche Kriterien dabei zu beachten sind. Insgesamt geht es in der
Gesundheitspolitik immer noch zu viel um Politik und zu wenig um Gesundheit.
Quelle: "Gesundheitspolitische Informationen"
(GPI), Nr. 4/2007.