Bei Akupunktur wird geschummelt
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV)
stellen ihren Versicherten in Deutschland Leistungen zur Verfügung, auf
die sie eigentlich gar keinen Anspruch hätten. Dies dokumentiert das Bundesversicherungsamt
in seinem jüngsten Jahresprüfbericht 2000. Im Mittelpunkt der Tätigkeiten
des Prüfdienstes Krankenversicherung stand im Jahr 2000 die bundesweite
Schwerpunktprüfung "Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden".
Dazu wurden 14 Einzelmethoden - von der Akupunktur bis zum UVA-Kaltlicht - vom
1. Mai bis zum 31. Dezember 2000 schwerpunktartig unter die Lupe genommen. Die
Stichproben aller beteiligten Prüfdienste summierten sich auf insgesamt
etwa 80'000 Fälle mit einer Gesamtsumme von 479 Mio DM. Davon erwiesen
sich 60'000 (!) Fälle als fehlerhaft. Addiert machen diese fehlerhaften
NUB-Aufwendungen 30.5 Mio DM aus. Unter diesen Einzelergebnissen zeigt insbesondere
die Akupunktur besondere Auffälligkeiten: allein bei dieser Behandlungsmethode
wurden 47'540 Fälle im Gegenwert von 19.8 Mio DM als fehlerhaft ermittelt.
Pro fehlerhaft geprüften Akupunktur-Fall ergab sich im Durchschnitt ein
finanzieller Aufwand von GKV-Seite in Höhe von 415 DM. Auf die Akupunktur
entfällt mit über 70 Prozent der finanziell grösste Anteil der
nicht rechtskonform verwendeten Kassengelder.
(Der Kassenarzt, Nr. 1/ 2, 2002,
S. 21)
Quelle: "Gesundheitspolitische Informationen"
(GPI), Nr. 1/2002.