GPI Nr. 1/2002

 

 

 

 


 


Bei Akupunktur wird geschummelt

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) stellen ihren Versicherten in Deutschland Leistungen zur Verfügung, auf die sie eigentlich gar keinen Anspruch hätten. Dies dokumentiert das Bundesversicherungsamt in seinem jüngsten Jahresprüfbericht 2000. Im Mittelpunkt der Tätigkeiten des Prüfdienstes Krankenversicherung stand im Jahr 2000 die bundesweite Schwerpunktprüfung "Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden". Dazu wurden 14 Einzelmethoden - von der Akupunktur bis zum UVA-Kaltlicht - vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2000 schwerpunktartig unter die Lupe genommen. Die Stichproben aller beteiligten Prüfdienste summierten sich auf insgesamt etwa 80'000 Fälle mit einer Gesamtsumme von 479 Mio DM. Davon erwiesen sich 60'000 (!) Fälle als fehlerhaft. Addiert machen diese fehlerhaften NUB-Aufwendungen 30.5 Mio DM aus. Unter diesen Einzelergebnissen zeigt insbesondere die Akupunktur besondere Auffälligkeiten: allein bei dieser Behandlungsmethode wurden 47'540 Fälle im Gegenwert von 19.8 Mio DM als fehlerhaft ermittelt. Pro fehlerhaft geprüften Akupunktur-Fall ergab sich im Durchschnitt ein finanzieller Aufwand von GKV-Seite in Höhe von 415 DM. Auf die Akupunktur entfällt mit über 70 Prozent der finanziell grösste Anteil der nicht rechtskonform verwendeten Kassengelder.

(Der Kassenarzt, Nr. 1/ 2, 2002, S. 21)

Quelle: "Gesundheitspolitische Informationen" (GPI), Nr. 1/2002.